Mit der Verabschiedung des EEG 2023 im Juli wurde auch die 70%-Regelung überabeitet. Doch das hielt nicht lange: Im Huckepack zu einer Novellierung des Energiesicherungsgesetzes kam die nächste, wichtige Änderung zu dieser Regelung schon Mitte Oktober. Was gilt jetzt genau? Diese Frage wurde in den letzten Wochen immer häufiger gestellt, daher hier jetzt ausführlich:
Um was geht es?
Die „70%-Regelung“ wurde 2012 ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschrieben. Sie gab vor, dass PV-Anlagen mit einer Nennleistung bis 25 kWp nicht die maximale Nennleistung auch an das Stromnetz abgeben durften, sondern nur maximal 70% davon. Eine 10 kWp-Anlage musste also technisch sicherstellen, dass nur maximal sieben Kilowatt Leistung ins Netz gelangt sind. Hintergrund der Regel waren die Netzbetreiber, die damals Sorge um das Stromnetz hatten. In 2010 und 2011 gab es einen Rekord-Zubau an PV-Leistung in Deutschland von über sieben Gigawatt pro Jahr.
Was hat das für Auswirkungen?
Schon jetzt muss man unterscheiden, welche PV-Anlage man betrachtet: Bei einer Anlage, die als Eigenversorgungsanlage mit Batteriespeicher ausgestattet ist, hat die Regelung in der Praxis praktisch keine Bedeutung. Durch die Nutzung als Eigenverbrauch wird schon ein Teil der erzeugten Strommenge weggenommen, auch der Batteriespeicher wird an sonnigen Tagen über den ganzen Tag weg geladen. Damit entsteht die Situation, dass bei einer 10 kWp-Anlage sieben Kilowatt ins Netz gehen sollen, praktisch nie.