Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bezieht sich auf die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom und legt das Verhältnis zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber fest. Es wurde 2000 verabschiedet und seither mehrfach novelliert. Die letzte wesentliche Änderung trat Anfang dieses Jahres in Kraft: Betreiber von neu installierten PV-Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 kWp müssen unter bestimmten Bedingungen keine EEG-Umlage mehr bezahlen. Das galt bisher nur für Anlagen mit bis zu 10 kWp.